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Sie sind hier: » Urheberrecht Veron H. Kayja

Seit 01.01.2010 besteht ein General- Künstlervertrag und Marketing- Vertrag zwischen Veron H. Kayja und der SILSEST GmbH. Sämtliche Rechte am geistigen Eigentum, bis dahin und zukünftig geschaffenen Objekten, Grafiken und sonstigen Werken des Künstlers werden durch die SILSEST GmbH in Vollmacht vermarktet, verkauft und geschützt.

Das Recht der Herstellung von Kopien, Drucken, Kunstdrucken, Schmuck oder sonstigen Nutzung der Kunstobjekte darf gewerblich,zum Zweck der Gewinnerziehlung, nur von der SILSEST GmbH ausgeübt werden!

Jegliches Kopieren, Nachahmen, Abdrucken, Vervielfältigen oder sonstiger Mißbrauch dieses Urheberrechtes insbesondere für gewerblichen Zwecke wird von der SILSEST GmbH strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt werden! Zuwiderhandlungen können mit hohen Geldbußen oder Gebühren für Abmahnungen belegt werden. Diese können im Einzelfall bis zu 100.000,00€ betragen.


Auszug aus dem Urheberrecht!
1§ 97. Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz.

(1) [1] Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. [2] Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.
(2) [1] Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. [2] Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. [3] Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. [4] Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner (§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht.